Wo darf ich in Deutschland dampfen?
Der praktische Überblick für Vape- und E-Zigaretten-Nutzer
Darf man in Deutschland überall dampfen?
Kurz gesagt: nein. Ob du deine E-Zigarette oder deinen Vape benutzen darfst, hängt vom Ort ab, vom Bundesland, von der Hausordnung und manchmal von kommunalen Regeln. Dieselbe Vape kann am selben Tag an einem Ort völlig okay sein und ein paar Straßen weiter ein Bußgeld kosten.
Im Alltag tauchen konkrete Fragen auf wie: Darf ich im Restaurant dampfen? Am Bahnhof? Im Büro? Im Park? Oder im Auto, wenn die Kinder mitfahren? Dieser Beitrag geht die wichtigsten Situationen einzeln durch und zeigt dir am Ende eine Tabelle mit den Unterschieden zwischen den 16 Bundesländern.
Hinweis: Dieser Text gibt dir einen praktischen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Hausordnungen und kommunale Satzungen können strenger sein als das, was hier steht.
Das Wichtigste vorab
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Die Grundregel Wo Rauchen verboten ist, ist Dampfen oft ebenfalls verboten – wie streng das geregelt ist, unterscheidet sich aber von Land zu Land. Bundesweit fix: In Einrichtungen des Bundes, in Bussen und Bahnen sowie in Bahnhofsgebäuden ist das Dampfen seit der Gesetzesänderung im März 2024 klar verboten. Zusätzlich: Bundesländer, Kommunen, Arbeitgeber, Gastronomen, Veranstalter und Verkehrsbetriebe dürfen eigene Regeln aufstellen. Im Zweifel gilt deren Hausrecht. |
Warum die Regeln so uneinheitlich sind
Beim Nichtraucherschutz teilen sich Bund und Länder die Zuständigkeit. Das erklärt, warum es keine einheitliche Antwort gibt, sondern mehrere Ebenen, die zusammenspielen.
Bundesrecht
Das Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG) regelt die Bereiche, für die der Bund zuständig ist: Einrichtungen des Bundes, der öffentliche Personenverkehr und die Personenbahnhöfe. Seit der Änderung vom 27. März 2024 nennt das Gesetz E-Zigaretten, Tabakerhitzer und Verdampfer ausdrücklich. Das Verbot gilt also auch fürs Dampfen, wie das Bundesgesundheitsministerium bestätigt.
Am Arbeitsplatz greift zusätzlich die Arbeitsstättenverordnung (§ 5 ArbStättV). Sie schützt nichtrauchende Beschäftigte und wurde im April 2024 ausdrücklich auf E-Zigaretten und Tabakerhitzer erweitert.
Landesrecht
Gastronomie, Schulen, Behörden, Krankenhäuser und ähnliche Orte regeln die 16 Bundesländer in eigenen Nichtraucherschutzgesetzen. Genau hier wird es unübersichtlich: Manche Länder zählen die E-Zigarette ausdrücklich zu den verbotenen Produkten, andere klammern sie aus, wieder andere arbeiten gerade an einer Anpassung. Die Tabelle weiter unten zeigt dir den Stand für jedes Land.
Hausrecht
Überall dort, wo das Gesetz keine klare Regelung vorsieht, entscheidet der Inhaber des Hausrechts. Ein Restaurant, ein Kino, ein Einkaufszentrum, ein Fitnessstudio oder ein Arbeitgeber darf das Dampfen auf dem eigenen Gelände verbieten, selbst wenn es das Landesgesetz erlauben würde. Schilder, Hausordnung oder eine klare Ansage des Personals sind dann bindend.
Jugendschutz
Für alle unter 18 gilt bundesweit der § 10 Jugendschutzgesetz (JuSchG). An Minderjährige dürfen weder Tabakwaren noch E-Zigaretten abgegeben werden, und sie dürfen in der Öffentlichkeit nicht rauchen oder dampfen. Wichtig: Absatz 4 stellt klar, dass das auch für nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas gilt. Wer als Veranstalter oder Gewerbetreibender Minderjährigen das Dampfen durchgehen lässt, riskiert ein Bußgeld.
Wo darf ich dampfen? Überblick nach Situation
In Bus, Bahn und Flugzeug
Hier ist die Lage eindeutig: In allen öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus, Straßenbahn, U-Bahn, Regional- und Fernzug, Taxi, Flugzeug ist das Dampfen verboten. Das ergibt sich direkt aus dem Bundesnichtraucherschutzgesetz bzw. das Hausrecht der Fluggesellschaften und gilt ohne Ausnahme für die ganze Fahrt bzw. den gesampten Flug.
Am Bahnhof und auf dem Bahnsteig
In Bahnhofsgebäuden verbietet das Bundesgesetz das Dampfen. Auf den Bahnsteigen kommt das Hausrecht der Deutschen Bahn dazu: Ihre Hausordnung untersagt das Rauchen und die Benutzung elektrischer Zigaretten außerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche. Praktisch heißt das: Dampfen nur in den gelb markierten Zonen, sonst nirgends auf dem Bahnhofsgelände.
In Restaurant, Café und Bar
Ob du im Restaurant, in der Bar oder im Café dampfen darfst, hängt vom Bundesland und vom Lokal ab. In Ländern, die die E-Zigarette in ihr Nichtraucherschutzgesetz aufgenommen haben (etwa Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg, Niedersachsen oder Thüringen), gelten fürs Dampfen dieselben Regeln wie fürs Rauchen, also Verbot im Gastraum, höchstens in einem abgetrennten Raucherraum erlaubt. In Ländern ohne ausdrückliche Regelung entscheidet der Wirt per Hausrecht. Unser praktischer Rat: kurz fragen, statt einfach loszudampfen.
Am Arbeitsplatz
Beschäftigte haben über die Arbeitsstättenverordnung Anspruch auf einen rauch- und dampffreien Arbeitsplatz. Ob du am eigenen Schreibtisch, im Pausenraum oder nur draußen dampfen darfst, legt der Arbeitgeber fest, oft in einer Betriebsvereinbarung. Ohne klare Erlaubnis gilt: lieber vor die Tür.
In Schulen, Kitas und Bildungseinrichtungen
In Schulgebäuden ist das Rauchen in jedem Bundesland verboten, in den meisten Ländern auch auf dem gesamten Schulgelände. Für Kitas gilt durchgehend ein Verbot. Weil hier fast immer Minderjährige anwesend sind, greift zusätzlich der Jugendschutz. Fürs Dampfen solltest du diese Orte komplett meiden.
In Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen
In Gesundheitseinrichtungen gilt grundsätzlich ein Rauchverbot. Ausnahmen gibt es nur für ausgewiesene Raucherbereiche, etwa in der Palliativmedizin oder in psychiatrischen Abteilungen. Dampfen ist dort wie Rauchen zu behandeln, also nur in den dafür freigegebenen Zonen, wenn überhaupt.
In Behörden und öffentlichen Gebäuden
In Einrichtungen des Bundes ist das Dampfen per Bundesgesetz verboten. In Landes- und Kommunalbehörden richtet sich das nach dem jeweiligen Landesgesetz und der Hausordnung. In vielen Ländern gilt ein striktes Verbot, einzelne erlauben abgetrennte Raucherräume.
In Hotels und Ferienwohnungen
Hotels entscheiden selbst. Öffentliche Bereiche wie Lobby, Flure, Frühstücksraum oder Bar sind in der Regel rauch- und dampffrei. Im eigenen Zimmer kommt es auf die Hauspolitik an. Viele Häuser sind komplett rauchfrei und verlangen bei Verstoß eine Reinigungspauschale. In einer gebuchten Ferienwohnung gilt, was der Vermieter vorgibt.
Im Auto
Im eigenen Auto darfst du derzeit dampfen, auch mit Mitfahrern. Ein bundesweites Verbot für das Rauchen oder Dampfen im Auto bei Kindern und Schwangeren gibt es bislang nicht, wie der ADAC bestätigt. Der Bundesrat hat im September 2025 allerdings zum dritten Mal einen Gesetzentwurf für ein solches Verbot auf den Weg gebracht; ob und wann der Bundestag zustimmt, ist offen. Unabhängig von der Rechtslage: Im geschlossenen Auto ist die Schadstoffbelastung für Mitfahrer besonders hoch. Hier zu verzichten, ist die vernünftige und verantwortungsvolle Entscheidung.
Draußen: Parks, Spielplätze, Haltestellen, Fußgängerzonen
Im Freien gibt es kein allgemeines Dampfverbot. Entscheidend sind kommunale Regeln und einzelne Landesgesetze. Auf öffentlichen Kinderspielplätzen ist das Rauchen und Dampfen in mehreren Ländern und Städten untersagt. Baden-Württemberg verbietet es seit Juni 2026 sogar im Freien an ÖPNV-Haltestellen, auf Schulhöfen und in Zoos, Freizeitparks und Freibädern. An Bushaltestellen können örtliche Satzungen greifen. Unser Tipp: In der Nähe von Kindern und an stark frequentierten Haltestellen lieber pausieren.
Bei Konzerten, Festivals, Sport und Messen
Hier zählt das Hausrecht des Veranstalters. In geschlossenen Hallen ist Dampfen meist verboten, bei Open-Air-Veranstaltungen dagegen oft in bestimmten Zonen erlaubt. Fußballstadien handhaben es unterschiedlich; viele richten rauchfreie Familienblocks ein. Ein Blick in die Ticket- oder Hausordnung der Veranstaltung schafft Klarheit.
Übersicht nach Bundesland
Die folgende Tabelle fasst zusammen, wie die 16 Länder mit der E-Zigarette umgehen. Sie ist als schneller Überblick gedacht; die Details findest du in den kurzen Absätzen darunter. Weil sich gerade einiges bewegt, lohnt im Zweifel ein Blick ins aktuelle Landesgesetz.
| Bundesland | E-Zigarette im Nichtraucherschutz erfasst? | Gastronomie | Schulen / Kitas | Öffentliche Gebäude | Besonderheiten |
|---|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Ja (seit 06/2026) | Dampfverbot; Rauchernebenräume nur ab 18; Einraumkneipe < 75 m² als Ausnahme | Verbot in Gebäude und auf dem Schulhof | Verbot | Auch im Freien: Spielplätze, ÖPNV-Haltestellen, Zoos, Freizeitparks, Freibäder |
| Bayern | Nein | Striktes Rauchverbot ohne Ausnahmen (Tabak); fürs Dampfen entscheidet das Hausrecht | Verbot in Gebäude und auf dem Gelände | Verbot | Eines der strengsten Tabakgesetze, E-Zigarette aber ausdrücklich ausgenommen |
| Berlin | In Prüfung | Ausnahmen: Raucherräume, Shisha-Lokale ab 18, Einraumkneipe < 75 m² | Verbot in Gebäude und auf dem Gelände | Verbot, mit Ausnahmen | Kommunale Regeln für Spielplätze möglich |
| Brandenburg | Nein | Ausnahmen: Nebenräume, Einraumkneipe < 75 m², jeweils ab 18 | Verbot in Gebäude und auf dem Gelände | Verbot (Ausnahme Polizeigewahrsam) | Dampfen meist über Hausrecht geregelt |
| Bremen | In Vorbereitung | Ausnahmen für gekennzeichnete Nebenräume | Verbot | Verbot ohne Ausnahmen | Anpassung an E-Zigaretten angekündigt |
| Hamburg | Ja | Nebenraum mit Luftschleuse; Einraumkneipe < 75 m² ab 18 | Verbot in Gebäude und auf dem Gelände | Verbot (Ausnahme Vernehmung) | Behandelt E-Zigaretten wie klassische Zigaretten |
| Hessen | Ja | Nebenräume, Einraumkneipe < 75 m², Festzelte bis 21 Tage, Spielbanken | Verbot in Gebäude und auf dem Gelände | Verbot, mit Raucherräumen | E-Zigarette und Tabakerhitzer ausdrücklich im Gesetz |
| Mecklenburg-Vorp. | Nein | Abgetrennte Raucherbereiche möglich | Verbot (Raucherzonen nur an Hochschulen) | Raucherräume möglich | Keine Änderung geplant |
| Niedersachsen | Ja | Nur abgetrennte, gekennzeichnete Raucherräume | Verbot (Raucherzonen nur an Hochschulen) | Raucherräume möglich | Behandelt E-Zigaretten wie klassische Zigaretten |
| Nordrhein-Westf. | In Reform | Striktes Rauchverbot ohne Ausnahmen (Tabak) | Verbot in Gebäude und auf dem Gelände | Verbot ohne Ausnahmen | Ausweitung auf E-Zigarette, Tabakerhitzer und Cannabis geprüft; OVG Münster 2014 zum alten Gesetz |
| Rheinland-Pfalz | Nein | Einraumkneipe < 75 m², Nebenräume, Festzelte | Verbot in Gebäude und auf dem Gelände | Verbot ohne Ausnahmen | Land geht von Einbeziehung der E-Zigarette aus |
| Saarland | Nein | Striktes Rauchverbot; abgetrennte Räume ausgenommen | Verbot | Abgetrennte Räume ausgenommen | Tabakerhitzer nach Auffassung erfasst, E-Zigarette unklar |
| Sachsen | Nein | Nebenräume ab 18, Einraumkneipe < 75 m² | Verbot in Gebäude und auf dem Gelände | Raucherräume in bestimmten Einrichtungen | Keine Änderung geplant |
| Sachsen-Anhalt | Nein | Einraumkneipe < 75 m² ab 18, Nebenräume | Verbot | Verbot in Landesbehörden | Land geht von Einbeziehung der E-Zigarette aus |
| Schleswig-Holstein | Nein | Nebenräume ab 18, Einraumkneipe < 75 m², Festzelte bis 21 Tage | Verbot in Gebäude und auf dem Gelände | Verbot ohne Ausnahmen | Keine Änderung geplant |
| Thüringen | Ja | Nebenräume, Einraumkneipe < 75 m² ab 18, Spielkasinos | Verbot in Gebäude und auf dem Gelände | Belüftete Raucherräume möglich | Behandelt E-Zigaretten wie klassische Zigaretten |
Die Bundesländer im Detail
Baden-Württemberg
Seit dem 1. Juni 2026 gilt ein neues Landesnichtraucherschutzgesetz. Es bezieht E-Zigaretten, Tabakerhitzer und Verdampfer ausdrücklich ein – unabhängig vom Nikotin- oder Cannabisgehalt. Neu sind Verbote im Freien: auf Spielplätzen, an ÖPNV-Haltestellen, auf Schulhöfen sowie in Zoos, Freizeitparks und Freibädern. In der Gastronomie bleiben abgetrennte Raucherräume möglich, der Zutritt ist auf Volljährige beschränkt; kleine Einraumkneipen unter 75 m² genießen Bestandsschutz. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 200 Euro, im Wiederholungsfall bis 500 Euro.
Bayern
Bayern hat eines der strengsten Rauchverbote für Tabak, nimmt die E-Zigarette im Gesundheitsschutzgesetz aber ausdrücklich aus. In Gaststätten, Schulen und öffentlichen Gebäuden gilt fürs Rauchen ein striktes Verbot ohne Ausnahmen.
Berlin
Das Berliner Nichtraucherschutzgesetz erlaubt in der Gastronomie Ausnahmen: abgetrennte Raucherräume, als Shisha-Lokal gekennzeichnete Betriebe ab 18 und Einraumkneipen unter 75 m². Eine ausdrückliche Einbeziehung der E-Zigarette wird geprüft. Für Spielplätze und einzelne öffentliche Flächen können kommunale Regeln gelten.
Brandenburg
In Brandenburg sind Raucherräume in der Gastronomie und Einraumkneipen unter 75 m² (ab 18) erlaubt. Schulen sind komplett rauchfrei. Die E-Zigarette ist nicht ausdrücklich erfasst, sodass fürs Dampfen meist das Hausrecht greift.
Bremen
Bremen hat ein eher striktes Gesetz mit wenigen Ausnahmen für gekennzeichnete Nebenräume. Eine Anpassung an E-Zigaretten ist angekündigt. Bis dahin entscheidet beim Dampfen außerhalb klar geregelter Bereiche das Hausrecht.
Hamburg
Hamburg behandelt E-Zigaretten wie klassische Zigaretten. In der Gastronomie ist ein Raucherraum nur mit Luftschleuse zulässig; reine Raucherkneipen unter 75 m² müssen ab 18 sein. Schulgebäude und -gelände sind rauch- und dampffrei.
Hessen
Hessen hat E-Zigaretten und Tabakerhitzer am 11. November 2021 ausdrücklich ins Nichtraucherschutzgesetz aufgenommen und gleichzeitig das Verbot auf öffentliche Kinderspielplätze erweitert. In der Gastronomie sind abgetrennte Nebenräume, Einraumkneipen unter 75 m², Festzelte bis 21 Tage und Spielbanken ausgenommen.
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern sind abgetrennte Raucherbereiche möglich. Die E-Zigarette ist nicht ausdrücklich erfasst, eine Änderung ist nicht geplant. Fürs Dampfen zählt damit überwiegend das Hausrecht.
Niedersachsen
Niedersachsen behandelt E-Zigaretten wie herkömmliche Zigaretten. Überall dort, wo nach dem dortigen Nichtraucherschutzgesetz nicht geraucht werden darf, gilt das auch für E-Zigaretten.
Nordrhein-Westfalen
NRW hat eines der striktesten Gastronomie-Rauchverbote ohne Ausnahmen. Die E-Zigarette war nach einem Urteil des OVG Münster aus dem Jahr 2014 vom alten Gesetz nicht erfasst; aktuell prüft das Land eine Ausweitung des Nichtraucherschutzes auf E-Zigaretten, Tabakerhitzer und Cannabisprodukte. Bis zur Reform gilt fürs Dampfen das Hausrecht.
Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz gilt das dortige Nichtraucherschutzgesetz derzeit noch nicht für E-Zigaretten und Vapes. Es ist aber geplant, dies zu ändern. Ausnahmen vom Rauchverbot in Gaststätten gibt es, wenn das Lokal nicht größer als 75 Quadratmeter ist und dort nur einfach zubereitete Speisen angeboten werden.
Saarland
Im Saarland gilt eines der schärfsten Nichtraucherschutzgesetze. Dort ist zum Beispiel das Rauchen in Gaststätten grundsätzlich untersagt. E-Zigaretten fallen allerdings nicht unter die gesetzliche Regelung. Der Gebrauch kann jedoch per Hausrecht dennoch untersagt sein.
Sachsen
Sachsen erlaubt in der Gastronomie Raucher-Nebenräume (ab 18) und Einraumkneipen unter 75 m². Die E-Zigarette ist nicht ausdrücklich erfasst, eine Änderung ist nicht geplant. Dampfen richtet sich daher nach dem Hausrecht.
Sachsen-Anhalt
Auch in Sachsen-Anhalt fällt die E-Zigarette nicht unter das Rauchverbot. In der Gastronomie sind zudem beim Rauchverbot Einraumkneipen unter 75 m² (ab 18) und abgetrennte Nebenräume ausgenommen. Landesbehörden und Bildungseinrichtungen sind rauchfrei.
Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein hat ein strenges Gesetz mit Ausnahmen für Nebenräume (ab 18), Einraumkneipen unter 75 m² und Festzelte bis 21 Tage. Die E-Zigarette ist nicht ausdrücklich erfasst, eine Änderung ist nicht geplant.
Thüringen
Thüringen behandelt E-Zigaretten wie herkömmliche Zigaretten. Sie fallen damit unter das Rauchverbot. In der Gastronomie sind belüftete Nebenräume, Einraumkneipen unter 75 m² (ab 18) und Spielkasinos ausgenommen.
Typische Irrtümer rund ums Dampfen
„Dampfen ist kein Rauchen, also darf ich überall dampfen.“
Das Bundesgesetz und mehrere Landesgesetze stellen Dampfen inzwischen dem Rauchen gleich. In Bus, Bahn und Bundesgebäuden ist es klar verboten.
„Wenn es draußen ist, ist Dampfen immer erlaubt.“
Stimmt nicht. Spielplätze, einzelne Haltestellen und in Baden-Württemberg weitere Außenbereiche sind ausgenommen, und Veranstalter können draußen eigene Verbote aussprechen.
„Nikotinfrei ist automatisch erlaubt.“
Im Jugendschutz gerade nicht: § 10 JuSchG gilt ausdrücklich auch für nikotinfreie E-Zigaretten. Und Hausrecht oder Landesgesetz unterscheiden meist nicht nach Nikotingehalt.
„Im Restaurant entscheidet nur das Gesetz.“
Auch wenn das Landesgesetz keine entsprechende Regelung vorsieht, darf der Wirt das Dampfen per Hausrecht verbieten. Sein Wort gilt, allerdings nicht umgekehrt: Ein gesetzliches Verbot kann nicht per Hausrecht außer Kraft gesetzt werden.
Praktische Tipps für Vape-Nutzer
- Im Zweifel kurz fragen: Personal, Wirt oder Veranstalter wissen, was im Haus gilt.
- Wo Rauchen verboten ist, gehst du beim Dampfen auf Nummer sicher, wenn du es ebenso behandelst.
- In der Nähe von Kindern, Spielplätzen und Haltestellen immer pausieren.
- Im Auto mit Kindern grundsätzlich verzichten, auch wenn es (noch) erlaubt ist.
- Bei längeren Reisen vorab die Regeln am Zielort prüfen, gerade nach Umzügen oder bei neuen Landesgesetzen.
FAQ: Häufige Fragen
Darf ich im Zug dampfen?
Nein. In allen Zügen ist das Dampfen durch das Bundesnichtraucherschutzgesetz verboten, für die gesamte Fahrt.
Darf ich am Bahnhof dampfen?
In Bahnhofsgebäuden nicht. Auf den Bahnsteigen nur in den gekennzeichneten Raucherbereichen. So verlangt es die Hausordnung der Deutschen Bahn.
Darf ich im Restaurant dampfen?
Kommt auf das Bundesland und das Lokal an. Wo die E-Zigarette im Landesgesetz erfasst ist, gilt das Rauchverbot auch fürs Dampfen. Sonst entscheidet der Wirt. Am besten vorher fragen.
Darf ich im Büro dampfen?
Nur wenn der Arbeitgeber es erlaubt. Über die Arbeitsstättenverordnung haben Kollegen Anspruch auf einen dampffreien Arbeitsplatz. Ohne klare Erlaubnis gilt: vor die Tür gehen.
Darf ich im Auto dampfen?
Aktuell ja, auch mit Mitfahrern. Ein bundesweites Verbot gibt es noch nicht. Ein Gesetzentwurf für ein Verbot bei Kindern und Schwangeren liegt aber im Bundestag. Mit Kindern an Bord sollte Verzicht selbstverständlich sein.
Darf ich auf dem Spielplatz dampfen?
In vielen Städten und Ländern nicht – auf öffentlichen Kinderspielplätzen gilt häufig ein Rauch- und Dampfverbot. In Baden-Württemberg ist es seit Juni 2026 landesweit untersagt.
Gilt das auch für nikotinfreie Vapes?
Beim Jugendschutz ja: § 10 JuSchG erfasst ausdrücklich auch nikotinfreie E-Zigaretten. Hausrecht und Landesgesetze machen ebenfalls meist keinen Unterschied beim Nikotingehalt.
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