Liquidsteuer Erklärt – Was Dampfen Mit E-Zigaretten Und Liquids Kostet

Liquidsteuer: Was ist das und was es dich beim Dampfen kostet

Die Liquidsteuer betrifft Vapes, E-Zigaretten und weitere Tabakersatzprodukte. Wir zeigen dir, worauf du achten musst und wie du sparen kannst.

Seit Juli 2022 zahlst du auf jeden Milliliter Liquid eine eigene Steuer: die sogenannte Liquidsteuer. Anfangs waren es nur 16 Cent, inzwischen sind wir bei 32 Cent angelangt. Dazu kommt die zusätzliche Mehrwertsteuer: Ein 10-ml-Fläschchen, das früher rund vier Euro gekostet hat, liegt dadurch heute bei über acht Euro.

Das Wichtigste in Kürze:

💶 Seit dem 1. Januar 2026 gilt die höchste Stufe: 0,32 € Steuer pro Milliliter Liquid.

🧾 Mit der Mehrwertsteuer obendrauf sind das effektiv rund 3,81 € pro 10-ml-Fläschchen.

🚫 Nikotin spielt keine Rolle: Auch nikotinfreie Liquids werden voll besteuert.

🔋 Betroffen sind Liquids, Basen, Nikotinshots und Aromen – nicht die reine Hardware wie Akkuträger oder Leerpods.

Was der Staat überhaupt besteuert

Mit dem Tabaksteuermodernisierungsgesetz hat der Gesetzgeber 2021 eine neue Kategorie ins Tabaksteuergesetz geschrieben: die „Substitute für Tabakwaren“. Darunter fällt alles, was du mit einem Gerät als Aerosol oder Dampf konsumieren kannst. Die Formulierung ist bewusst weit gefasst, damit der Zoll den kompletten Dampfermarkt erfassen kann.

Für dich als Käufer heißt das vor allem eins: Liquids gibt es nur noch in geschlossenen Packungen mit amtlicher Steuerbanderole. Starter-Sets, bei denen Hardware und Liquid im Bundle verkauft werden, sind seitdem verboten. Das wird Kopplungs- und Beipackverbot genannt.

Welche Produkte sind betroffen?

Die Liquidsteuer wird erhoben auf alle Tabak-Ersatzprodukte. Das sind insbesondere:

  • E-Zigaretten und Vapes
  • Liquids
  • Basen und Nikotinshots
  • Aromen.

Nicht betroffen ist dagegen die reine Hardware wie zum Beispiel Akkuträger oder Leerpods.

Nur das Liquid versteuern – nicht das ganze Gerät

Mit wiederverwendbaren Systemen zahlst du die Steuer nur auf das Liquid und nutzt Akku und Pods immer wieder.

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Wie viel du aktuell zahlst

Gerechnet wird nach Volumen, unabhängig davon, was in der Flasche steckt. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die bisher höchste Stufe des ursprünglichen Gesetzes: 32 Cent pro Milliliter.

Zeitraum Steuer pro ml Steuer auf 10 ml
01.07.2022 – 31.12.2023 0,16 € 1,60 €
01.01.2024 – 31.12.2024 0,20 € 2,00 €
01.01.2025 – 31.12.2025 0,26 € 2,60 €
seit 01.01.2026 0,32 € 3,20 €

Auf die Summe aus Warenwert und Tabaksteuer kommt anschließend die Mehrwertsteuer von 19 Prozent obendrauf. Du zahlst also eine Steuer auf die Steuer. Effektiv sind das knapp 38 Cent pro Milliliter, bei einem 10-ml-Fläschchen rund 3,81 Euro, bevor Produktion, Abfüllung, Versand und Händlermarge überhaupt eingerechnet sind.

Richtig weh tut die Rechnung bei großen Gebinden. Ein Liter Base, früher für unter 15 Euro zu haben, trägt heute 320 Euro Tabaksteuer. Mit Mehrwertsteuer landest du bei über 380 Euro. Der Materialwert spielt bei dieser Rechnung keine Rolle. Deshalb sind Literflaschen im legalen Handel praktisch verschwunden.

Ab 2027 wird es noch etwas teurer

Nach der bisher letzten Erhöhung von 2026 waren im Gesetz zunächst keine weiteren Erhöhungen vorgesehen. Am 10. Juni 2026 hat das Bundesfinanzministerium allerdings einen Referentenentwurf vorgelegt, der die Sätze für 2027 bis 2030 neu festlegt.

Geplanter Zeitraum Steuer pro ml Steuer auf 10 ml
01.01.2027 – 31.12.2027 0,33 € 3,30 €
01.01.2028 – 31.12.2028 0,34 € 3,40 €
01.01.2029 – 31.12.2029 0,35 € 3,50 €
ab 01.01.2030 0,36 € 3,60 €

Ein bis vier Cent pro Milliliter klingen erst einmal wenig, wenn man sich die Erhöhungen der Vorjahre ansieht. Wer 5 ml am Tag verdampft, zahlt 2030 trotzdem gut 365 Euro Tabaksteuer im Jahr mehr als 2022. Die Begründung des Ministeriums: Der höhere Preis soll vor allem Jugendliche vom Konsum abhalten, und der Haushalt braucht Geld. Für alle Tabakwaren zusammen wird mit 756 Millionen Euro Mehreinnahmen im Jahr 2027 und knapp 3,6 Milliarden bis 2030 gerechnet; auf die Liquids entfallen davon 26 bis 44 Millionen Euro pro Jahr.

Und es ist möglich, dass es nicht bei dieser Erhöhung bleibt, denn es gibt Berichte darüber, dass die Tabaksteuer noch stärker steigen soll als bisher vorgesehen. Unklar ist derzeit allerdings noch, ob das auch eine zusätzliche Erhöhung der Liquidsteuer bedeutet.

Auch nikotinfreie Liquids sind betroffen

Viele Dampfer gehen davon aus, dass die Steuer am Nikotin hängt. Das stimmt aber nicht. Entscheidend sind das Volumen und die Frage, ob die Flüssigkeit zum Verdampfen gedacht ist. Ein Milliliter nikotinfreie Base kostet dich exakt denselben Steuerbetrag wie ein Milliliter mit den maximal erlaubten 20 mg/ml. Besteuert wird das Dampfen an sich.

Aromen, Basen und die Frage nach dem Zweck

Propylenglykol, Glycerin und Aromen stecken auch in Lebensmitteln, Kosmetik und Tierbedarf. Deshalb kann der Zoll sie nicht pauschal besteuern. Ausschlaggebend ist die sogenannte Zweckbestimmung: Wie wird das Produkt aufgemacht, verpackt und verkauft, und was erwartet der Käufer davon?

Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass große Mengen reines Glycerin in einem Shisha-Shop allein noch keine Tabaksteuer auslösen. Chemische Eignung reicht nicht. Das Erzeugnis muss erkennbar dazu bestimmt sein, Tabakwaren zu ersetzen. Der Bundesgerichtshof hat in einem Wettbewerbsverfahren klargestellt, dass diese Einordnung Sache der Finanzbehörden bleibt.

Sparen durch selber mischen: erlaubt oder strafbar?

Selbstmischen war jahrelang der Weg, um billiger zu dampfen. Ob du damit heute noch auf der sicheren Seite bist, hängt allein an einer Frage: Woher kommen die Zutaten?

Kaufst du Base, Aroma und Nikotin-Shot im Fachhandel, alles ordentlich gekennzeichnet, ist das kein Problem. Der Staat hat seinen Anteil schon beim Verkauf der Einzelteile kassiert. Durch das Mischen entsteht keine neue Steuerschuld.

Glycerin aus der Apotheke und Propylenglykol aus dem Tierbedarf zu kaufen, ist für sich genommen legal und steuerfrei. In dem Moment, in dem du diese unversteuerten Stoffe mit der Absicht zusammenkippst, sie zu verdampfen, sieht es anders aus: Nach § 15 Tabaksteuergesetz stellst du damit ein Substitut für Tabakwaren her. Du wirst juristisch zum Hersteller und zum Steuerschuldner und müsstest unverzüglich eine Steuererklärung beim Hauptzollamt einreichen. Passiert das nicht, ist das Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 Abgabenordnung. Privatwohnungen kontrolliert der Zoll zwar nicht flächendeckend. Das Risiko trägst trotzdem du.

Vorsicht beim SelbstmischenSobald du unversteuerte Stoffe mit der Absicht mischst, sie zu verdampfen, wirst du nach § 15 Tabaksteuergesetz selbst zum Hersteller und Steuerschuldner – und müsstest die Steuer eigenständig beim Hauptzollamt anmelden.

Unser Spartipp: Benutze wiederverwendbare Hardware und keine Einweg-Vapes. So bezahlst du jedes Mal nur das Liquid inklusive Steuer, kannst aber den Akku und die Pods mehrfach verwenden.

Ob ELFA oder ELFX – nachfüllbar schlägt Einweg

Gerät einmal kaufen, dann nur noch Pods nachlegen. Weniger Steuerlast pro Zug, weniger Müll.

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Im Ausland bestellen oder mitbringen

Onlineshops im Ausland

Bei gewerblichem Versandhandel aus einem anderen EU-Staat entsteht die deutsche Tabaksteuer in dem Moment, in dem das Paket bei dir ankommt. Fehlt die deutsche Banderole, wird die Sendung bei einer Kontrolle beschlagnahmt. Dann kommen Steuernachforderung, Zinsen und regelmäßig ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung auf dich zu. Für Bestellungen aus Asien oder den USA gilt dasselbe.

Was du von der Reise mitnehmen darfst

Anders sieht es aus, wenn du die Flaschen selbst über die Grenze trägst und sie nachweislich für deinen eigenen Bedarf bestimmt sind. Aus EU-Ländern darfst du ab 17 Jahren bis zu einem Liter Liquid steuerfrei einführen, verpackt in höchstens 10 Einzelverkaufseinheiten.

Kommst du aus einem Drittland oder einem Sondergebiet wie den Kanaren zurück, greifen keine Mengengrenzen, sondern Wertgrenzen nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 der Einreise-Freimengen-Verordnung. Per Flugzeug oder Schiff sind ab 15 Jahren Waren im Gesamtwert von 430 Euro abgabenfrei, auf dem Landweg mit Auto oder Bahn 300 Euro. Wer darüber liegt, meldet die Ware am Zoll an und zahlt die Einfuhrabgaben.

FAQ: Häufige Fragen

Ist Liquidsteuer das gleiche wie Tabaksteuer?

„Liquidsteuer“ ist ein Alltagsbegriff, im Gesetz kommt er nicht vor. Rechtlich handelt es sich um Tabaksteuer auf „Substitute für Tabakwaren“, geregelt im selben Tabaksteuergesetz wie Zigaretten und Feinschnitt. Zuständig ist derselbe Zoll, die Banderole ist dieselbe amtliche Steuerbanderole. Unterschiedlich ist die Berechnung: Bei Zigaretten hängt die Steuer an Stückzahl und Kleinverkaufspreis, bei Liquids allein am Volumen in Millilitern.

Wie viel Steuer steckt in einem 10-ml-Fläschchen?

Aktuell 3,20 Euro Tabaksteuer netto. Rechnet man die Mehrwertsteuer dazu, die auch auf die Steuer selbst anfällt, sind es rund 3,81 Euro.

Zahle ich auf nikotinfreie Liquids weniger?

Nein. Der Steuersatz ist bei 0 mg Nikotin identisch mit dem Steuersatz bei 20 mg.

Ist Nachfüllen aus einer großen Flasche noch günstiger?

Nur begrenzt. Die Steuer hängt am Milliliter, egal ob er aus einer 10-ml- oder einer 500-ml-Flasche kommt. Sparen kannst du beim Warenwert und bei der Verpackung, beim Steueranteil dagegen nicht. So ist es zum Beispiel günstiger, nachfüllbare Pods wie ELFX oder ELFA zu verwenden als Einweg-Vapes, weil du nicht jedes Mal für das komplette Gerät inklusive Akku zahlen musst. Und nachhaltiger ist es ohnehin.

Darf ich Aromen ohne Banderole kaufen?

Wenn sie nicht als Dampferbedarf verkauft werden, ja. Sobald du es in Liquid mischst, wirst du allerdings zum Hersteller im Sinne des Tabaksteuergesetzes und schuldest die Steuer.

Was passiert, wenn mein Auslandspaket beschlagnahmt wird?

Der Zoll zieht die Ware ein, setzt die Tabaksteuer samt Zinsen fest und leitet in aller Regel ein Steuerstrafverfahren ein. Dein Geld für die Bestellung ist dabei meistens weg.

Steigt die Steuer 2027 sicher weiter?

Der Referentenentwurf des BMF sieht 33 Cent ab 2027 vor, ansteigend auf 36 Cent ab 2030. Beschlossen ist das noch nicht. Der Entwurf muss erst durch Bundestag und Bundesrat.


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