Tabaksteuer Steigt Bis 2030. Referentenentwurf Der Bundesregierung Nennt Konkrete Zahlen.

Tabaksteuer steigt bis 2030: Referentenentwurf der Bundesregierung nennt konkrete Zahlen

Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht von 2027 bis 2030 jährlich steigende Steuersätze für Zigaretten, Liquids und weitere Tabakprodukte vor.

Vier Jahre, vier Erhöhungen: Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht ab 2027 jährlich steigende Steuersätze für Zigaretten, Feinschnitt, Zigarren, erhitzten Tabak, Wasserpfeifentabak und E-Zigaretten-Liquids vor.

Der Bund braucht Geld, und beim Tabak greift er dafür tief in die Kasse. Am 10. Juni 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf vorgelegt (Quelle: The Pioneer), der die Tabaksteuer über vier Jahre hinweg schrittweise anheben soll. Die letzte große Anpassung liegt gerade erst hinter uns, zum 1. Januar 2026 ist die letzte Stufe des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes in Kraft getreten. Und schon bald soll der nächste Schritt kommen, und der hat es in sich.

Betroffen sind sämtliche Produktkategorien: Zigaretten, Feinschnitt, Zigarren und Zigarillos, Pfeifentabak, erhitzter Tabak, Wasserpfeifentabak und Substitute für Tabakwaren, also die Liquids für E-Zigaretten. Die Erhöhungen greifen jeweils zum 1. Januar der Jahre 2027, 2028, 2029 und 2030.

Das Wichtigste in Kürze

Vier Erhöhungen – jeweils zum 1. Januar 2027, 2028, 2029 und 2030.

E-Zigaretten-Liquids: von 0,33 €/ml (2027) auf 0,36 €/ml (ab 2030) – bei einer 10-ml-Flasche steigt die Steuer von 3,30 € auf 3,60 €.

Zigaretten: Ø-Preis einer 20er-Packung wächst rechnerisch von 8,77 € (2027) auf 11,36 € (2030).

Mehreinnahmen 2030: rund 3,589 Milliarden Euro über alle Kategorien.

Status: Referentenentwurf vom 10.06.2026 – noch nicht beschlossen.

Zigaretten: So steigt die Steuer pro Stück

Bei Zigaretten setzt sich die Steuer aus zwei Komponenten zusammen: einem festen Betrag je Stück und einem Prozentsatz vom Kleinverkaufspreis. Zusätzlich gilt ein Mindeststeuersatz, unter den die Belastung nicht fallen darf, auch bei sehr günstigen Marken nicht. Der Regelsteuersatz steigt von aktuell 13,44 Cent je Stück (Stand 2026) in vier Schritten auf 17,41 Cent im Jahr 2030.

Zeitraum Spezifischer Steuersatz (Cent/Stück) Wertbezogener Anteil (% Kleinverkaufspreis) Fester Mindeststeuersatz* (Cent/Stück)
1.1.2027 – 31.12.2027 13,44 20 % 27,64
1.1.2028 – 31.12.2028 14,65 20 % 30,13
1.1.2029 – 31.12.2029 15,97 20 % 32,84
1.1.2030 – 14.2.2031 17,41 20 % 35,80

*abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises der zu versteuernden Zigarette. Der Mindeststeuersatz greift, sobald er höher liegt als der aus dem Regelsteuersatz berechnete Betrag.

Was heißt das für eine handelsübliche 20er-Packung? Der Referentenentwurf rechnet mit steigenden gewichteten Durchschnittspreisen, weil die Steuererhöhung über die Preise an die Verbraucher weitergegeben wird. Der reine Tabaksteueranteil einer Packung wächst dadurch spürbar:

Jahr Ø Kleinverkaufspreis 20er-Packung Tabaksteueranteil je Packung
2027 8,77 € 4,44 €
2028 9,56 € 4,84 €
2029 10,42 € 5,28 €
2030 11,36 € 5,75 €

Zwischen 2027 und 2030 klettert der durchschnittliche Packungspreis damit rechnerisch von 8,77 Euro auf 11,36 Euro, und der Tabaksteueranteil allein steigt von 4,44 Euro auf 5,75 Euro pro Packung.

Substitute für Tabakwaren: Höhere Steuer auf E-Zigaretten-Liquids

Für E-Zigaretten-Liquids gilt seit 2022 eine eigene Steuer, die sich am Volumen orientiert, unabhängig vom Nikotingehalt. Der Referentenentwurf schreibt diesen Tarif fort, allerdings mit deutlich kleineren Schritten als bei Zigaretten:

Zeitraum Steuersatz je Milliliter
1.1.2027 – 31.12.2027 0,33 €
1.1.2028 – 31.12.2028 0,34 €
1.1.2029 – 31.12.2029 0,35 €
ab 1.1.2030 0,36 €

Bei einer 10-Milliliter-Flasche steigt die Steuer damit von 3,30 Euro im Jahr 2027 auf 3,60 Euro ab 2030. Der Aufschlag pro Jahr fällt bei den Liquids also deutlich moderater aus als bei Zigaretten oder Feinschnitt, wo die prozentualen Sprünge größer ausfallen.

Was sich der Bund von der Reform verspricht

Die Bundesregierung rechnet mit spürbaren Mehreinnahmen, die von Jahr zu Jahr weiter anwachsen. Für Zigaretten allein erwartet das Finanzministerium bis 2030 Mehreinnahmen von gut einer Milliarde Euro, für Feinschnitt sogar 1,736 Milliarden Euro. Bei den Substituten für Tabakwaren fällt der Effekt kleiner aus, aber auch dort rechnet der Bund mit einem stetigen Zuwachs:

Jahr Zigaretten Feinschnitt Erhitzter Tabak Substitute für Tabakwaren Alle Kategorien
2027 209 299 172 26 756
2028 487 710 296 34 1.595
2029 791 1.188 438 39 2.548
2030 1.095 1.736 595 44 3.589

Angaben in Millionen Euro, Kassenjahr. Quelle: Referentenentwurf des BMF vom 10.6.2026. Die Gesamtsumme enthält zusätzlich Zigarren/Zigarillos, Pfeifentabak und Wasserpfeifentabak.

Zum Vergleich: Ohne die Gesetzesänderung würde der Arbeitskreis „Steuerschätzung“ für 2030 mit Tabaksteuereinnahmen von 16,82 Milliarden Euro rechnen. Mit der Reform sollen es 20,41 Milliarden Euro werden, ein Plus von 3,589 Milliarden Euro allein im Jahr 2030.

Warum die Bundesregierung die Steuer erhöht

Der Gesetzentwurf nennt mehrere Ziele der Steuererhöhung.

  • Planungssicherheit: Statt einer einzelnen großen Erhöhung sollen vier kleinere, im Voraus bekannte Schritte der Wirtschaft und der Finanzverwaltung eine verlässliche Kalkulationsgrundlage geben.
  • Steuergerechtigkeit zwischen den Produktkategorien: Zigaretten, Feinschnitt, erhitzter Tabak und Liquids sollen im Verhältnis zu ihrem Kleinverkaufspreis vergleichbar besteuert werden. Bisher liegen die Belastungen der einzelnen Kategorien unterschiedlich weit auseinander.
  • Zusätzliche Einnahmen: Nach Jahren moderater Anhebungen zwischen 2016 und 2021 soll die Tabaksteuer wieder stärker zum Haushalt beitragen.
  • Gesundheitsschutz: Höhere Preise sollen die Raucherquote bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen senken, ein erklärtes Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung.

Kritik des VdeH: Warnung vor dem Schwarzmarkt

Der Verband des eZigarettenhandels e.V. (VdeH) hat am 30. Juni 2026 Stellung zum Referentenentwurf genommen und äußert deutliche Kritik, vor allem an der geplanten Erhöhung der Steuer auf Substitute für Tabakwaren.

Die Frist zur Stellungnahme war zu kurz

Der Verband bemängelt, dass ihm für die Prüfung des Entwurfs weniger als 24 Stunden zur Verfügung standen. Eine belastbare Folgenabschätzung und Abstimmung mit den Mitgliedsunternehmen sei in dieser Zeit nicht möglich gewesen. Der VdeH bittet deshalb um eine Verlängerung der Frist und behält sich vor, seine Stellungnahme nach vertiefter Prüfung zu ergänzen.

Der Schwarzmarkt wächst schneller als die Kontrolle

Nach Einschätzung des VdeH entfällt inzwischen über die Hälfte des gesamten E-Zigaretten-Marktes in Deutschland auf illegale oder nicht regelkonforme Angebote, in einzelnen Bereichen sogar mehr als 80 Prozent. Der Verband geht von mehr als 8.000 Verkaufsstellen aus, die illegale oder unversteuerte Ware anbieten, und beziffert die dadurch entstehenden Steuerausfälle bei der Tabaksteuer auf mindestens 1,2 Milliarden Euro, mit dem Hinweis, dass diese Zahl bewusst konservativ geschätzt ist.

Der VdeH verweist zudem auf eigene Auswertungen, wonach das tatsächliche Steueraufkommen bei den Substituten seit Einführung der Steuer 2022 in jedem Quartal hinter den ursprünglichen Erwartungen zurückgeblieben sei. Aus Sicht des Verbands ist das ein Beleg dafür, dass eine höhere Steuer nicht automatisch zu höheren Einnahmen führt, wenn Kunden stattdessen zu unversteuerter Ware wechseln.

Die zentralen Forderungen des Verbands

Der VdeH fordert, die geplante Anhebung der Steuer auf Substitute für Tabakwaren komplett aus dem Entwurf zu nehmen.

Bis eine belastbare Evaluation der bisherigen Besteuerung vorliegt, sollen weitere Erhöhungen ausgesetzt werden. Diese Evaluation soll unter anderem die Entwicklung des Schwarzmarktes, Ausweichbewegungen ins Ausland und die Folgen für Fachhandel und Jugendschutz untersuchen.

Statt höherer Sätze fordert der Verband bessere Kontrollen bei Importen und Online-Handel, mehr Personal beim Zoll und spürbare Sanktionen gegen illegale Anbieter. Nach Angaben des VdeH stoßen die Lager- und Verwahrkapazitäten des Zolls für beschlagnahmte Ware bereits heute an ihre Grenzen.

Ausblick: Was zwischen 2027 und 2030 passiert

Der Zeitplan steht bereits fest, sofern der Entwurf das Gesetzgebungsverfahren unverändert durchläuft. Zum 1. Januar 2027 tritt die erste Stufe in Kraft, danach folgen jeweils zum 1. Januar der Jahre 2028, 2029 und 2030 weitere Erhöhungen. Zum 15. Februar 2031 wechselt bei Zigaretten und Feinschnitt zusätzlich die Berechnungslogik: Dann greift statt des festen wieder ein variabler Mindeststeuersatz, der sich jährlich am tatsächlichen Marktpreis orientiert.

Sollte die EU-Kommission ihre Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie verabschieden, während die deutschen Tarife bereits laufen, ist eine erneute Anpassung des Tabaksteuergesetzes wahrscheinlich, insbesondere, falls Nikotinbeutel künftig ebenfalls der EU-Besteuerung unterliegen. Der jetzt vorgelegte Entwurf ist also kaum das letzte Wort in diesem Thema.

Noch nicht finalBis zur endgültigen Verabschiedung durchläuft der Referentenentwurf noch das reguläre Gesetzgebungsverfahren, mit Kabinettsbeschluss, Bundesrat und Bundestag. Änderungen an den hier genannten Sätzen sind damit nicht ausgeschlossen.
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