Verkaufsautomat Mit Snacks Und Vapes: Risiken Für Den Jugendschutz

Vape-Automaten: Risiken und Gefahren für den Jugendschutz

Automaten, die neben Süßigkeiten auch Vapes enthalten, gefährden Jugendliche und verleiten zum Konsum.

An immer mehr Straßenecken, in Hauseingängen und in ehemaligen Ladenlokalen stehen Automaten, die rund um die Uhr Schokoriegel, Energydrinks und E-Zigaretten ausgeben. Für Kinder und Jugendliche ist das eine echte Gefahr.

Wir zeigen dir, wie viele dieser Automaten mittlerweile in Deutschland stehen, warum die Mischung aus Süßigkeiten und Nikotin gerade bei Jugendlichen wirkt und woran du selbst legale von illegaler Ware unterscheidest.

  • Die Menge: rund 230.000 Tabak- und E-Zigarettenautomaten stehen in Deutschland.
  • Die Lage: in Mannheim ein Automat je 580 Einwohner, 173 davon in Gehweite von Schulen und Kitas.
  • Die Lücke: der Automat prüft das Dokument, nicht die Person. Die Karte des älteren Bruders reicht.
  • Der Haken am Geschäftsmodell: Automatenkioske dürfen rund um die Uhr öffnen, weil kein Personal da ist. Genau deshalb kontrolliert dort auch niemand.
  • Für dich als Erwachsenen: im Fachhandel bleiben Herkunft, Steuerzeichen und Nikotinstärke nachvollziehbar.

Wie viele Vape-Automaten stehen in Deutschland?

Der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller schätzt den Bestand auf rund 230.000 Tabak- und E-Zigarettenautomaten im Innen- und Außenbereich.

Wie dicht das Netz tatsächlich ist, hat das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) in zwei Großstädten ausgezählt. In Mannheim standen 517 Automaten allein im frei zugänglichen Außenbereich, bei rund 300.000 Einwohnern also einer je 580 Personen. In Heidelberg waren es 170 Automaten bei etwa 162.500 Einwohnern, das entspricht einem Gerät je 955 Personen.

Interessanter als die reine Menge ist die Lage. In Heidelberg haben 30 Prozent aller Bildungseinrichtungen einen Verkaufsautomaten im Umkreis von weniger als 100 Metern, in Mannheim sind es 43 Prozent. 173 der 517 Mannheimer Automaten und 52 der 170 Heidelberger Geräte stehen in Gehweite von Schulen, Kitas oder Jugendzentren. Einzelne stehen direkt gegenüber dem Haupteingang einer Schule.

Der Bundeselternrat verlangt inzwischen ein generelles Verbot von Vape-Automaten auf Schulwegen und an Spielplätzen.

Süßigkeiten und Nikotin im selben Schacht

Inzwischen ist ein neuer Trend zu beobachten: Automatenkioske sprießen in vielen Städten wie Pilze aus dem Boden. Es handelt sich dabei um Läden, in denen verschiedene Automaten aufgestellt sind. Automatenkioske führen ein gemischtes Sortiment. Neben Einweg-Vapes liegen Schokoriegel, Chips, Energydrinks und teilweise sogar Lachgaskartuschen, die als Partydroge kursieren und legal verkauft werden dürfen. Die Bayerische Staatszeitung hat diese Mischung dokumentiert.

Die Anordnung der Produkte verändert die Wahrnehmung von Gefahren und Risiken bei den Jugendlichen. Das Risikobewertungssystem im heranwachsenden Gehirn reift bis weit über das zwanzigste Lebensjahr hinaus. Was zwischen Gummibärchen und Eistee hängt, landet gedanklich in der Kategorie Snack.

Kritik daran kommt aus der Branche selbst. Mehrere Verbände der E-Zigaretten-Wirtschaft haben sich öffentlich gegen Mischautomaten an schulnahen Standorten ausgesprochen, weil Kinder dort zwangsläufig auf Nikotinprodukte aufmerksam werden. Diese Position hat unter anderem die deutsche Rentenversicherung Rheinland aufgegriffen. Philipp Seitz, Präsident des Bayerischen Jugendrings, formuliert die Konsequenz: Der Jugendschutz muss Vorrang vor den Profitinteressen der Automatenbetreiber haben.

Aromen senken die Hemmschwelle

Weltweit sind bis zu 16.000 Geschmacksrichtungen im Umlauf, mit Namen wie „Mango Crush“, „Strawberry Ice“ oder „Omas Apfelkuchen“. Diese Aromen klingen harmlos und erfüllen gleichzeitig eine Funktion: Sie überdecken die Schärfe und Bitterkeit des reinen Nikotins, sodass tiefes Inhalieren angenehm wirkt. Wer tiefer und häufiger zieht, nimmt aber auch mehr Schadstoffe auf.

Dazu kommen Kühlstoffe wie synthetisches Menthol, die den Hustenreiz unterdrücken und ebenfalls potenziell gesundheitsschädlich sind. Solche Produkte gehören nicht in die Hände von Jugendlichen.

HHC: synthetische Rauschmittel aus dem Automaten

Zwischen 2022 und Mitte 2024 verkauften Automaten in großem Stil Vapes, Weingummis und Öle mit Hexahydrocannabinol (HHC). HHC ähnelt dem Cannabis-Wirkstoff THC chemisch stark und wird halbsynthetisch aus Cannabidiol hergestellt.

Der Herstellungsprozess erzeugt ein Gemisch aus zwei Varianten des Moleküls, von denen nur eine stark berauscht. Ihr Anteil schwankte in Marktprodukten zwischen 15 und 70 Prozent, deklariert war er nie. Seit dem 27. Juni 2024 stehen HHC und verwandte Derivate im Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, Handel und Erwerb sind verboten. Bei Razzien tauchen Restbestände trotzdem weiter auf, oft zusammen mit illegalen Baller Liquids.

Übergrößen ohne Zulassung

Für Einweg-E-Zigaretten gelten in der EU zwei harte Grenzen: maximal 2 Milliliter Liquid und höchstens 20 Milligramm Nikotin pro Milliliter. Zwei Milliliter entsprechen technisch etwa 600 Zügen. Die Fraunhofer-Studie zum irregulären Markt für E-Zigaretten in Europa dokumentiert Beschlagnahmungen von Geräten mit bis zu 25 Millilitern Füllmenge und beworbenen 15.000 Zügen. Solche Ware hat keine CE-Kennzeichnung, ist nicht im europäischen Meldeportal EU-CEG registriert, hat keine toxikologische Prüfung durchlaufen und trägt keine deutsche Steuerbanderole.

Vorgabe Grenzwert Was das praktisch heißt
Füllmenge einer Einweg-Vape höchstens 2 ml entspricht technisch etwa 600 Zügen
Nikotingehalt im Liquid höchstens 20 mg/ml entspricht 2 Prozent
Abgabealter ab 18 Jahren gilt auch für nikotinfreie Geräte und deren Behältnisse
Steuerzeichen deutsche Steuerbanderole auf der Packung fehlt sie, ist die Ware unversteuert eingeführt

Technisch gehören diese Übergrößen zur Kategorie der Big Puffs, am auffälligsten sind die Geräte mit Comic-Motiven, die als Monkey Vapes oder Affen Vapes gehandelt werden. Wie diese Ware überhaupt nach Europa kommt, zeigt der jüngste Schlag der EU gegen den Schmuggel illegaler E-Zigaretten.

Wie sich der Konsum bei Jugendlichen entwickelt

Die Deutsche Befragung zum Rauchverhalten (DEBRA) erfasst seit 2016 laufend das Konsumverhalten, bis 2023 nahmen über 92.000 Personen zwischen 14 und 99 Jahren teil. Die Auswertungen zeigen eine Trendwende nach fast drei Jahrzehnten sinkender Zahlen.

Besonders aufschlussreich ist das Profil der Einweg-Nutzer. Sie sind im Schnitt etwa vier Jahre jünger als Konsumenten klassischer Tanksysteme, häufiger weiblich und steigen fast fünf Jahre früher in den Nikotinkonsum ein. Was das für die Altersgruppe bedeutet, die eigentlich geschützt werden soll, haben wir uns hier genauer angesehen.

Warum die Alterskontrolle am Automaten versagt

Nach § 10 Abs. 4 Jugendschutzgesetz dürfen E-Zigaretten, E-Shishas und Nachfüllbehälter nicht an unter 18-Jährige abgegeben werden, unabhängig davon, ob Nikotin enthalten ist. Diese Gleichstellung mit Tabakwaren gilt seit dem 1. April 2016. Was sonst noch geregelt ist, steht in unserem Überblick zur Gesetzeslage bei E-Zigaretten.

§ 10 Abs. 2 lässt den Automatenverkauf ausnahmsweise zu, wenn technische Vorrichtungen oder ständige Aufsicht die Entnahme durch Minderjährige ausschließen. In der Praxis bedeutet das ein Lesegerät für Personalausweis, EU-Führerschein oder den Altersnachweis auf der EC-Karte.

Genau hier liegt die Lücke. Der Automat prüft das Dokument, nicht aber die Person selbst. Eine Gesichtserkennung gibt es nicht. Wer die Karte des älteren Bruders, einer Freundin oder der Eltern in der Hand hält, kommt ganz einfach an die Ware.

Daraus hat sich ein wahrer Markt entwickelt: Volljährige Schüler kaufen am Automaten größere Mengen und verkaufen sie mit Aufschlag an jüngere Mitschüler auf dem Pausenhof oder auf dem Schulweg weiter. Schulleitungen und Eltern haben darauf praktisch keinen Zugriff, weil der Handel außerhalb des Unterrichts läuft.

Was Ordnungsämter bei Kontrollen finden

Viele Kommunen reagieren mit Testkäufen und Schwerpunktaktionen. Die Ergebnisse zeichnen ein erschreckendes Bild.

Bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz drohen nach § 28 JuSchG Geldbußen bis 50.000 Euro, die Einziehung der Ware und im Extremfall die Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO. Ein Teil der Aufsteller kalkuliert diese Strafen ein oder arbeitet über verschachtelte Firmen, teils im Ausland.

Was du melden kannstWird an einem Automaten in deiner Nachbarschaft ohne Alterskontrolle verkauft, ist das ein Verstoß gegen § 10 JuSchG. Zuständig ist das Ordnungsamt deiner Stadt. Standort, Betreiberkennzeichnung am Gerät und eine kurze Beschreibung reichen für eine Meldung aus.

Die rechtlichen Grauzonen der Automatenwirtschaft

Ein Automat auf dem Gehweg braucht eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis der Kommune. Viele Städte vergeben diese restriktiv. Aufsteller weichen deshalb auf Privatgrund aus: ungenutzte Tankstellenflächen, Hinterhöfe, Hauswände von Mietshäusern. Dort greift das Bauordnungsrecht der Länder, und einzeln stehende Warenautomaten gelten dort vielfach als verfahrensfreie bauliche Anlagen, etwa nach Art. 57 der Bayerischen Bauordnung. Ein Bauantrag entfällt damit. Die Ordnungsbehörde erfährt von einem neuen Standort oft erst durch Beschwerden von Anwohnern oder Schulen.

Anders liegt der Fall, wenn jemand ein leerstehendes Ladenlokal anmietet und dort ein Dutzend Automaten aufstellt. Baurechtlich ist das eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung, über die Bauaufsichtsbehörden solche Kioske nachträglich stilllegen können.

Beim Ladenschluss haben die Betreiber dagegen gewonnen. Mehrere Verwaltungsgerichte, darunter das VG Köln und das OVG Nordrhein-Westfalen, haben entschieden, dass personalfreie Automatenkioske nicht unter die Ladenöffnungsgesetze fallen. Zur Begründung verweisen die Richter auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1962 und darauf, dass ohne Personal vor Ort auch der Arbeitnehmerschutz an Sonntagen kein Argument liefert. Der 24/7-Betrieb ist damit legal. Genau die Abwesenheit von Personal, auf der das Geschäftsmodell fußt, macht eine echte Ausweiskontrolle unmöglich.

Wie es weitergeht

Das DKFZ fordert im Einklang mit der Rahmenkonvention der WHO ein ausnahmsloses Verkaufsverbot für Tabak- und Nikotinprodukte über Automaten. Bis dahin brauchen Kommunen Befugnisse, um Snack- und Nikotinautomaten im Umfeld von Schulen, Kitas und Jugendzentren zu untersagen, gleichgültig, wem der Boden gehört, auf dem das Gerät steht. Das gesundheitspolitische Ziel eines tabakfreien Deutschlands bis 2040, also unter 5 Prozent Rauchende bei Erwachsenen und unter 2 Prozent bei Jugendlichen, rückt mit jedem Automaten vor einem Schultor weiter weg.

Für dich als volljährigen Konsumenten ändert sich durch strengere Automatenregeln wenig. Der Fachhandel bleibt die Bezugsquelle, in der Herkunft, Steuerzeichen und Nikotinstärke nachvollziehbar sind. Woran du geprüfte Ware erkennst, zeigen wir dir in unserer Anleitung, wie du die Echtheit deiner Elfbar prüfst. Und für Einweggeräte läuft die Zeit ohnehin ab: Das Einweg-Verbot ist beschlossene Sache.

Geprüft, versteuert, altersgeprüftWiederaufladbare Pod-Systeme und Liquids aus dem Fachhandel, mit deutscher Steuerbanderole und Altersprüfung im Checkout.Elfbar Pods ansehen →ELFLIQ Liquids ansehen →

FAQs: Häufige Fragen zu Vape-Automaten

Ist der Verkauf von Vapes über Automaten überhaupt erlaubt?

Ja, unter einer Bedingung. § 10 Abs. 2 JuSchG erlaubt den Automatenverkauf, wenn technische Vorrichtungen oder ständige Aufsicht sicherstellen, dass Minderjährige nicht an die Ware kommen. In der Praxis bedeutet das ein Lesegerät für Ausweis oder EC-Karte. Wird die Prüfung abgeschaltet oder umgangen, liegt ein Verstoß vor.

Wie erkenne ich illegale Automaten?

Du kannst illegale Automaten an verschiedenen Merkmalen erkennen. Werden dort zum Beispiel Vapes ohne Maßnahme zum Jugendschutz angeboten, ist das illegal. Werden dort Vapes mit mehr als 2 ml Liquid oder mit mehr als 20 mg Nikotin pro ml angeboten, ist das ebenfalls illegal. Und: Siehst du auf den Verpackungen Angaben zu Inhaltsstoffen wie HHC, so deutet das ebenfalls auf illegale Produkte hin.

Ist es überhaupt erlaubt, Vapes und Snacks in einem Automaten zu mischen?

Ja, es gibt kein Gesetz, das die Mischung von Produkten wie Süßigkeiten, Chips, Energy Drinks und Vapes in einem Automaten verbietet, solange der Automat mit einem System zur Altersprüfung versehen ist.

Warum sind Einweg-Vapes bei Jugendlichen so verbreitet?

Sie sind billig, brauchen kein Zubehör und schmecken durch süße Aromen und Kühlstoffe kaum nach Nikotin. Nikotinsalz macht das Aerosol so weich, dass auch 20 mg/ml ohne Kratzen inhalierbar sind. Die Konsumenten von Einweggeräten sind im Schnitt rund vier Jahre jünger als Nutzer nachfüllbarer Systeme.

Sind HHC-Vapes noch im Umlauf?

Verkauf, Handel und Erwerb sind seit dem 27. Juni 2024 nach dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz verboten. Bei Kontrollen an Automaten und in Kiosken tauchen Restbestände weiterhin auf, oft zusammen mit anderen illegalen Produkten.

Was kann ich tun, wenn ein Automat direkt an der Schule meines Kindes steht?

Melde den Standort beim Ordnungsamt deiner Stadt und weise auf fehlende oder abgeschaltete Alterskontrollen hin. Ordnungsämter dürfen Testkäufe durchführen, Geräte versiegeln und Bußgelder bis 50.000 Euro verhängen. Parallel sammelt eine bundesweite Petition Unterschriften für ein Verbot solcher Standorte.

Woran erkenne ich eine illegale Vape auf einen Blick?

Zwei Angaben genügen meistens: Zugzahlen über 600 und eine fehlende deutsche Steuerbanderole. Beides deutet auf Ware hin, die über 2 ml Füllmenge liegt, keine Zulassung für den EU-Markt hat und nicht geprüft wurde.

E-Zigaretten und Liquids sind ausschließlich für volljährige Konsumenten bestimmt. Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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