EU TPD 3: Was die neue Tabakrichtlinie für dich als Dampfer bedeutet
Seit Frühjahr 2026 arbeitet die EU-Kommission offiziell an der dritten Fassung der Tabakproduktrichtlinie (TPD 3). Diese könnte sich auf die Auswahl verfügbarer Aromen und auf die Preise auswirken.
Der aktuelle Stand
Die TPD 3 existiert bislang als Absichtserklärung. Grund für eine Neuauflage sind Regelungslücken, welche die EU-Kommission bei E-Zigaretten, Nikotinbeuteln und nikotinfreien Produkten sieht. Der eigentliche Gesetzesvorschlag soll im Dezember 2026 kommen, unter dem Vorbehalt, dass sich Zeitplan und Inhalt noch verschieben können. Realistisch betrachtet wird sich die TPD 3 frühestens 2029 oder 2030 auswirken.
Auf nationaler Ebene kann es allerdings schon vorher zu Veränderungen kommen: Deutschland reguliert teilweise schneller, und einzelne EU-Staaten sind längst vorgeprescht.
Was die TPD regelt
Die Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU, kurz TPD 2, hat 2016 den Rahmen für die Nutzung von Tabak und Ersatzprodukten geschaffen. Festgelegt sind zum Beispiel die Obergrenze von 20 mg/ml Nikotin, die 2-ml-Grenze für Tanks und Kartuschen, die 10-ml-Grenze für Nachfüllflaschen, die Warnhinweise auf der Packung, die Kindersicherung der Verschlüsse und die Meldepflicht: Jede Rezeptur muss vor dem Verkauf über das EU-CEG-Portal angemeldet werden.
Viele der in der TPD 2 enthaltenen Regeln stammen aus einer Zeit, in der es weder Einweg-Vapes im heutigen Sinn noch Nikotinbeutel in nennenswerter Menge gab. Genau daran setzt die Kommission an.
Warum die EU nachschärfen will
Der Evaluierungsbericht SWD(2026) 111 zieht eine gemischte Bilanz. Die Raucherquoten sind gesunken, gleichzeitig sieht die EU-Kommission drei Baustellen:
- Definitionslücken: Nikotinbeutel und nikotinfreie Liquids fallen bisher kaum unter die Richtlinie.
- Jugendschutz im Netz, weil Altersabfragen im Online-Handel meist auf Selbstauskunft beruhen.
- Zersplitterung des Binnenmarkts, weil einzelne Länder eigene Regeln zu Aromen erlassen haben und Ware sowie Kundschaft über die Grenzen wandern.
Fachlich stützt sich Brüssel auf den SCHEER-Bericht (Scientific Committee on Health, Environmental and Emerging Risks), der E-Zigaretten einen Einstiegseffekt ins Rauchen zuschreibt und den Nutzen bei der Entwöhnung als unzureichend belegt einstuft.
Diese Bewertung ist allerdings umstritten. Großbritannien setzt E-Zigaretten seit Jahren aktiv in der Tabakentwöhnung ein, Schweden hat seine Raucherquote mit rauchfreien Alternativen auf europäischen Tiefstand gedrückt. Der Verband des eZigarettenhandels hält dem Evaluierungsbericht vor, unabhängige Evidenz zur Schadensminderung auszublenden. Was der Bericht sagt und was er auslässt, haben wir uns im Detail angesehen. In der Kommission hat sich trotzdem das Vorsorgeprinzip durchgesetzt, wie es die WHO und der Europäische Plan zur Krebsbekämpfung mit dem Ziel einer tabakfreien Generation bis 2040 vorgeben.
Was auf dem Tisch liegt
Ein Richtlinientext existiert noch nicht. Aus dem Evaluierungsbericht, den Konsultationsunterlagen und den Stellungnahmen der beteiligten Behörden lässt sich aber gut ablesen, welche Instrumente die Kommission prüft.
| Baustelle | Was diskutiert wird | Was das für dich hieße |
|---|---|---|
| Aromen | EU-weites Verbot charakterisierender Aromen mit Ausnahme von Tabak, analog zur Regel bei Zigaretten | Frucht-, Menthol- und Süßsorten würden aus dem legalen Sortiment verschwinden |
| Inhaltsstoffe | Verbot einzelner Zusätze wie Sucralose, Menthol und synthetischer Kühlstoffe, auch ohne pauschales Aromenverbot | Der Geschmack vertrauter Sorten ändert sich, viele Rezepturen müssen neu gemischt werden |
| Verpackung | Einheitsverpackung ohne Markendesign, größere Warnhinweise | Gleiche Optik bei allen Produkten, Sorten erkennst du nur noch am Text |
| Werbung | Ausweitung der Werbe- und Sponsoringverbote auf Social Media und Influencer-Marketing | Weniger Produktinfos in sozialen Netzwerken, Shops dürfen weniger zeigen |
| Geltungsbereich | Nikotinfreie Liquids und Nikotinbeutel sollen denselben Regeln unterliegen wie nikotinhaltige Produkte | In Deutschland bereits der Fall. Würde dann auch andere Länder in der EU betreffen. |
| Rückverfolgbarkeit | Ausweitung des Track-and-Trace-Systems auf Liquids, Geräte und Beutel | Jede Packung bekommt einen eigenen Code |
| Fernverkauf | Strengere Altersprüfung im Online-Handel, in einzelnen Ländern auch Verkaufsverbote im Versand | Beim Bestellen wird die Altersprüfung aufwändiger |
Am deutlichsten spürbar wäre der erste Punkt. Ein Aromenverbot mit Tabak als einziger Ausnahme würde den größten Teil des heutigen Sortiments aus den Regalen nehmen. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat die europäische Rechtslage zu Aromenverboten aufgearbeitet und zeigt, wie unterschiedlich die Mitgliedsstaaten das bislang handhaben: Dänemark, Litauen und die Niederlande erlauben nur noch Tabak, teilweise ergänzt um Menthol, andere Länder haben dazu noch nichts geregelt.
Deutschland ist schneller als die EU
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat im Januar 2026 den Referentenentwurf zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung vorgelegt. Er verbietet 13 Zusatzstoffe in Liquids und Nachfüllbehältern: Menthol, den Süßstoff Sucralose und elf synthetische Kühlstoffe.
Hintergrund ist die Risikobewertung bestimmter Inhaltsstoffe. Kühlstoffe zum Beispiel dämpfen das Kratzen im Hals, Sucralose kann sich am heißen Coil zersetzen und dabei schädliche Verbindungen bilden. Menthol wirkt ähnlich wie die Kühlstoffe und erleichtert tiefes Inhalieren; bei Zigaretten ist es EU-weit seit 2020 verboten.
Die Branche rechnet damit, dass ein solches Verbot einen sehr großen Teil der heute verkauften Liquids aus dem Markt nehmen würde, weil Kühlstoffe und Sucralose in vielen Rezepturen stecken. Verabschiedet ist der Entwurf noch nicht, als Zieljahr gilt 2027. Was ein Aromenverbot für E-Zigaretten konkret bedeuten würde, haben wir hier aufgeschrieben. Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung geht weiter und fordert ein Verbot aller süßen Aromen.
Beim Geld hakt es gerade
Parallel zur Richtlinie läuft die Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie. Die Kommission will Liquids, Tabakerhitzer und Nikotinbeutel erstmals EU-weit mit Mindestsätzen belegen. Derzeit gibt es bei der Besteuerung von Liquids und E-Zigaretten noch erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern.
Für Liquids sieht der Entwurf zwei Klassen vor.
| Produktkategorie | Vorgeschlagener EU-Mindestsatz |
|---|---|
| E-Liquids bis 15 mg/ml Nikotin | 20 Prozent des gewichteten Kleinverkaufspreises oder mindestens 0,12 Euro je Milliliter |
| E-Liquids über 15 mg/ml Nikotin | 40 Prozent des gewichteten Kleinverkaufspreises oder mindestens 0,36 Euro je Milliliter |
| Tabakerhitzer | Harmonisierter Mindestsatz, angenähert an klassische Zigaretten |
| Zigaretten und Feinschnitt | Deutliche Anhebung der Mindestsätze, danach regelmäßige Anpassung an die Inflation |
Für dich in Deutschland ändert das kurzfristig nichts, weil der nationale Satz längst über den Brüsseler Vorschlägen liegt. Seit dem 1. Januar 2026 fallen 0,32 Euro Tabaksteuer je Milliliter an, mit Mehrwertsteuer sind es rund 38 Cent, die du je Milliliter zahlst. Wie sich die Liquidsteuer über die Jahre entwickelt hat und was ab 2027 geplant ist, steht in eigenen Beiträgen.
Dinge, die du jetzt schon tun kannst
1. Auf ein nachfüllbares System umsteigen, bevor du musst
Pod-Systeme mit wechselbaren Kartuschen wie Elfbar ELFA oder nachfüllbare Pods wie ELFX kommen inzwischen sehr nah an die Bequemlichkeit von Einweg-Vapes heran. Preislich rechnet sich der Wechsel schnell, weil du nur noch das Liquid wie zum Beispiel Elfbar ELFLIQ nachkaufst. Wo die beiden Systeme im Alltag auseinandergehen, zeigt unser Vergleich Einweg-Vapes gegen Pod-Systeme.
2. Deinen Geschmack rechtzeitig breiter aufstellen
Wenn Kühlstoffe, Sucralose und Menthol wegfallen, verändert sich vor allem das, was du an Süße und Frische gewohnt bist. Probiere jetzt schon Sorten ohne starke Kühlung und mit weniger Süße, dazu klassische Tabaksorten und einfache Fruchtprofile. Nebenbei schonen ungesüßte Liquids deine Coils, weil sich weniger Rückstände festsetzen.
3. Verbrauch senken statt Vorräte stapeln
Ein MTL-Gerät wie Elfbar ELFA oder ELFX mit 0,8 bis 1,2 Ohm bei niedriger Leistung braucht oft nur die Hälfte des Liquids eines Sub-Ohm-Geräts und liefert bei Nikotinsalz trotzdem genug Wirkung.
4. Mitreden, solange das Verfahren läuft
Die große öffentliche Konsultation zur TPD 3 ist am 14. August 2026 geschlossen worden. Vorbei ist die Beteiligung damit nicht. Sobald die Kommission ihren Richtlinienvorschlag veröffentlicht, öffnet sie auf dem Portal Have your say erneut eine Feedbackphase von acht Wochen, an der jede Bürgerin und jeder Bürger teilnehmen kann. Dazu kommen die nationalen Verfahren: Beim deutschen Verordnungsentwurf laufen Anhörungen, und Abgeordnete im Bundestag und im Europaparlament nehmen sachliche Zuschriften entgegen.
Was sich nicht ändern wird
Dampfen wird in der EU nicht verboten. Nikotin bleibt bis 20 mg/ml erlaubt. Dein vorhandenes Gerät darfst du weiter nutzen, dein gekauftes Liquid weiter dampfen. Auch nach einem möglichen Aromenverbot gäbe es Tabaksorten, aromafreie Basen und Nikotin.
FAQs: häufige Fragen zur TPD 3
Ist die TPD 3 schon beschlossen?
Nein. Es gibt bisher nur den Evaluierungsbericht vom April 2026 und die abgeschlossene Konsultation. Den Richtlinienvorschlag kündigt die Kommission für Dezember 2026 an, verbindlich ist dieser Termin nicht.
Ab wann würde die TPD 3 gelten?
Nach dem Vorschlag verhandeln Parlament und Rat, danach folgt eine Umsetzungsfrist in nationales Recht. Realistisch greifen die Regeln 2029 oder 2030, einzelne Übergangsfristen können später enden.
Kommt das Aromenverbot sicher?
Sicher ist es nicht. Die Kommission prüft ein Verbot aller charakterisierenden Aromen außer Tabak. Ob es dazu kommt, entscheidet sich im Gesetzgebungsverfahren, an dem 27 Regierungen und das Parlament beteiligt sind.
Was ist mit dem deutschen Verbot von Menthol, Sucralose und Kühlstoffen?
Der Referentenentwurf des Landwirtschaftsministeriums liegt seit Januar 2026 vor und nennt 13 Zusatzstoffe. Er ist noch nicht in Kraft, als Zieljahr gilt 2027. Diese nationale Regel würde dich vor der TPD 3 treffen.
Darf ich Liquids weiter dampfen, die ich vor einem Verbot gekauft habe?
Ja. Verbote dieser Art richten sich an Herstellung und Verkauf. Besitz und Eigenkonsum bleiben erlaubt.
Lohnt sich ein Vorrat?
Nein, zumindest, solange unklar ist, welche Regelungen die TPD 3 enthält und ab wann diese in Kraft treten. Eine zu lange Lagerung schadet der Qualität des Liquids und kann zur Bildung zusätzlicher Schadstoffe führen.
Betrifft die TPD 3 auch nikotinfreie Liquids?
Voraussichtlich ja. Die Kommission will nikotinfreie Produkte den nikotinhaltigen gleichstellen, damit sie nicht als Umgehung dienen. In Deutschland gilt die Liquidsteuer schon heute unabhängig vom Nikotingehalt.
Werden Einweg-Vapes verboten?
Faktisch ja, und zwar unabhängig von der TPD 3. Ab dem 18. Februar 2027 müssen Gerätebatterien laut EU-Batterieverordnung entnehmbar und austauschbar sein, was bei fest verschweißten Akkus nicht funktioniert. Mehrere EU-Länder haben zusätzlich eigene Verkaufsverbote. In Deutschland könnte es schon in diesem Jahr zu einem Verbot kommen.
Wird Dampfen durch die TPD 3 teurer?
In Deutschland kurzfristig kaum, weil die Liquidsteuer mit 0,32 Euro je Milliliter seit Januar 2026 ihren bisher höchsten Stand erreicht hat und über den EU-Plänen liegt. Teurer wird es indirekt, wenn Rezepturen neu entwickelt und Produkte serialisiert werden müssen.
Bleiben 20 mg/ml Nikotin und die 2-ml-Tanks?
Zu beiden Grenzen liegt kein konkreter Änderungsvorschlag vor. Sie stammen aus der TPD 2 und gelten unverändert weiter, bis eine neue Richtlinie etwas anderes bestimmt.
Darf ich E-Zigaretten künftig noch online kaufen?
In Deutschland ja. Diskutiert werden strengere Altersprüfungen im Fernverkauf. Einzelne Mitgliedsstaaten haben den Versandhandel für Nikotinprodukte allerdings eingeschränkt oder verboten.
Was ist mit Nikotinbeuteln?
Sie sollen erstmals einheitlich erfasst werden. In Deutschland sind nikotinhaltige Beutel derzeit nicht verkehrsfähig, weil sie lebensmittelrechtlich eingestuft werden. Die TPD 3 könnte diesen Status europaweit vereinheitlichen.
Was mache ich, wenn meine Sorte verschwindet?
Frage im Shop nach der neu formulierten Version derselben Sorte, denn viele Hersteller ersetzen gestrichene Zusätze und behalten den Namen bei. Danach hilft nur ausprobieren: geringere Süße, weniger Kühlung, dafür oft klarerer Fruchtgeschmack.
Ändert sich für mich als Umsteiger vom Rauchen etwas?
Am Prinzip nichts. Der Umstieg funktioniert weiter, das Sortiment wird enger. Wer jetzt umsteigt, hat mehr Zeit, ein passendes Gerät und eine passende Nikotinstärke zu finden.
Mehr dazu: In Deutschland könnte es schon in diesem Jahr zu einem Verbot von Einweg-Vapes kommen, und welche Vapes in Deutschland verboten und welche erlaubt sind, zeigt unsere Übersicht.
Stand dieses Beitrags: 24. August 2026. Den offiziellen Fortgang dokumentiert die Kommission auf ihrer Seite zur Revision der Tabakproduktrichtlinie und zum Rückverfolgbarkeitssystem.
E-Zigaretten und Liquids sind ausschließlich für volljährige Konsumenten bestimmt. Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung.
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