Neue Bfr-Empfehlung: Höchstmengen Statt Mentholverbot In Vapes?

Neue BfR-Empfehlung: Höchstmengen statt Verbot von Menthol und Kühlstoffen in E-Zigaretten?

Die Diskussion um Menthol und andere Kühlstoffe in E-Zigaretten geht in die nächste Runde. Am 2. Oktober 2026 hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine neue Stellungnahme veröffentlicht. Darin schlägt das Institut konkrete Höchstmengen für elf Kühlstoffe in E-Liquids vor. Ist ein komplettes Verbot damit vom Tisch?

Anfang dieses Jahres hatte die Bundesregierung ein Verbot verschiedener Aroma- und Kühlstoffe ins Gespräch gebracht. Wir haben bereits im Januar 2026 über das geplante Menthol-Verbot für E-Zigaretten berichtet.

Was hat sich durch die neue Bewertung geändert? Könnten Menthol und beliebte Ice-Aromen weiterhin erhältlich bleiben? Und was bedeutet die Stellungnahme für dich als Dampfer?

Das Wichtigste in Kürze

  • Am 2. Oktober 2026 hat das BfR Höchstmengen für elf Kühlstoffe in E-Liquids vorgeschlagen, darunter Menthol, Eucalyptol, WS-3, WS-5 und WS-23.
  • Bei 5 ml Liquid am Tag liegt die vorgeschlagene Höchstmenge für Menthol bei 52 mg/ml, für WS-23 bei 0,16 mg/ml.
  • Das BfR weist selbst auf erhebliche Unsicherheiten bei seiner Bewertung hin.
  • Ob Menthol und andere Kühlstoffe künftig verboten, begrenzt oder weiterhin unverändert zugelassen werden, ist noch nicht entschieden.
  • Für Nutzer von Elfbar Pods und ELFLIQ besteht zunächst kein unmittelbarer Handlungsbedarf.

Was schlägt das BfR konkret vor?

Das BfR beschäftigt sich in seiner neuen Stellungnahme mit elf verschiedenen Kühlstoffen. Dazu gehören Menthol, Eucalyptol sowie synthetische Stoffe wie WS-3, WS-5 und WS-23.

Diese Stoffe erzeugen beim Dampfen ein Kältegefühl im Mund und Rachen. Sie kommen nicht nur in klassischen Menthol-Liquids vor, sondern auch in vielen fruchtigen Geschmacksrichtungen mit Ice-Effekt.

Das BfR empfiehlt, die Konzentration dieser Stoffe in E-Liquids zu begrenzen. Dafür hat es auf Grundlage vorhandener wissenschaftlicher Daten Höchstmengen berechnet. Die Behörde setzt sich damit für einen Ansatz ein, bei dem die Menge eines Inhaltsstoffs entscheidend ist und nicht allein dessen Vorhandensein.

Wichtig ist allerdings:Es handelt sich hier lediglich um wissenschaftliche Empfehlungen, nicht um neue gesetzliche Grenzwerte.

Menthol und WS-23: Wie hoch sollen die Grenzwerte sein?

Die Unterschiede der empfohlenen Höchstmengen zwischen den einzelnen Kühlstoffen sind groß. Bei einem angenommenen täglichen Liquid-Verbrauch von 5 Millilitern ergeben sich beispielsweise folgende Höchstmengen:

Kühlstoff Vorgeschlagene Höchstmenge
Menthol 52 mg/ml
Eucalyptol 6,4 mg/ml
WS-5 5,2 mg/ml
WS-3 0,2 mg/ml
WS-23 0,16 mg/ml

Tabelle: Vom BfR vorgeschlagene Höchstmengen bei einem täglichen Liquid-Verbrauch von 5 Millilitern

Die Werte beziehen sich auf die jeweilige Konzentration im E-Liquid. Auffällig ist der große Unterschied zwischen Menthol und WS-23. Bei Letzterem fällt die errechnete Höchstmenge deutlich niedriger aus.

Außerdem hängt die Bewertung davon ab, wie viel Liquid täglich verbraucht wird. Bei einem Verbrauch von 10 Millilitern pro Tag halbieren sich die errechneten Höchstmengen. Für Menthol wären es dann beispielsweise 26 mg/ml, für WS-23 nur noch 0,08 mg/ml.

Welche Werte der Gesetzgeber gegebenenfalls übernehmen könnte, ist offen.

Wie sicher sind die wissenschaftlichen Erkenntnisse?

Das BfR weist selbst auf erhebliche Unsicherheiten bei seiner Bewertung hin.

Das zentrale Problem: Es fehlen aussagekräftige Studien darüber, wie sich die untersuchten Kühlstoffe beim Einatmen auf den menschlichen Körper auswirken. Das gilt insbesondere für erhitzte Stoffe und mögliche Zersetzungsprodukte.

Deshalb stützt sich das Institut überwiegend auf Tierversuche, bei denen die Substanzen über den Magen-Darm-Trakt aufgenommen wurden. Diese sind allerdings nicht ohne Weiteres auf Menschen übertragbar und auch aus anderen Gründen kritisch zu betrachten.

Die Ergebnisse werden anschließend mithilfe etablierter Bewertungsverfahren auf das Einatmen übertragen. Allerdings lassen sich die beiden Aufnahmewege nicht ohne Weiteres gleichsetzen. Das BfR macht deshalb deutlich, dass die berechneten Werte mit großen Unsicherheiten verbunden sind. Insbesondere mögliche direkte Schädigungen der Atemwege und Lunge lassen sich anhand der vorhandenen Daten nicht zuverlässig bewerten.

Die vorgeschlagenen Höchstmengen sind somit keine Garantie dafür, dass die betreffenden Stoffe beim Dampfen gesundheitlich unbedenklich sind.

Warum warnt das BfR vor einem einfachen Austausch der Kühlstoffe?

Ein weiterer Punkt der neuen Stellungnahme dürfte für die Diskussion um ein Verbot besonders wichtig sein: Das BfR weist darauf hin, dass Hersteller auf andere Kühlstoffe ausweichen könnten, wenn einzelne Substanzen begrenzt werden. Das Problem dabei: Über manche Alternativen ist noch weniger bekannt als über die jetzt bewerteten elf Stoffe. Es wäre also möglich, dass ein gut untersuchter Kühlstoff durch einen anderen ersetzt wird, dessen gesundheitliche Auswirkungen noch schlechter einzuschätzen sind. Auch die Kombination mehrerer Kühlstoffe könnte problematisch sein.

Deshalb empfiehlt das Institut, den Markt regelmäßig zu überprüfen und Veränderungen bei den verwendeten Inhaltsstoffen zu beobachten.

Eine Beschränkung einzelner Stoffe führt also nicht automatisch dazu, dass die angebotenen Produkte insgesamt weniger gesundheitsschädlich sind.

Was bedeutet das für das geplante Menthol-Verbot?

Bei den ursprünglichen Plänen zu einem möglichen Mentholverbot standen insbesondere der Jugendschutz, mögliche gesundheitliche Risiken und die Auswirkungen auf erwachsene Umsteiger im Mittelpunkt.

Die neue BfR-Stellungnahme liefert erstmals in diesem Zusammenhang konkrete, stoffspezifische Vorschläge für Höchstmengen der untersuchten Kühlstoffe. Daraus lässt sich allerdings nicht ableiten, dass das geplante Verbot hinfällig ist oder dass die Bundesregierung künftig auf Höchstmengen setzen wird. Die Entscheidung darüber liegt letztendlich beim Gesetzgeber.

Für erwachsene Dampfer könnte eine Regulierung über Höchstmengen dennoch eine Alternative zu einem vollständigen Verbot der Stoffe darstellen. Ob sich damit ein ausreichender Gesundheitsschutz erreichen lässt, hängt unter anderem davon ab, wie belastbar die Grenzwerte sind und wie die Hersteller darauf reagieren.

Welche Folgen könnte das für ELFA Pods, ELFLIQ und Ice-Aromen haben?

Viele beliebte Liquids und Pods setzen auf einen kühlenden Effekt. Das gilt sowohl für reine Menthol-Geschmacksrichtungen als auch für fruchtige Varianten wie Watermelon Ice oder Blueberry Ice.

Welche Auswirkungen eine gesetzliche Begrenzung auf einzelne Produkte hätte, lässt sich derzeit nicht pauschal sagen.

Entscheidend wären drei Fragen:

  • Welche Kühlstoffe enthält das jeweilige Liquid?
  • In welcher Konzentration sind sie enthalten?
  • Welche gesetzlichen Höchstmengen würden tatsächlich festgelegt?

Je nach Zusammensetzung könnten die Hersteller gezwungen sein, die Rezepturen anzupassen. Bei bestimmten Produkten könnte sich dadurch auch die Intensität des Kühleffekts verändern.

Gut zu wissenAllerdings bedeutet die Bezeichnung „Ice“ nicht automatisch, dass ein bestimmter Kühlstoff wie Menthol oder WS-23 enthalten ist. Dafür muss die tatsächliche Zusammensetzung bekannt sein.

Für Nutzer von Elfbar Pods, ELFLIQ und anderen E-Zigaretten-Produkten besteht aufgrund der neuen BfR-Veröffentlichung zunächst kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Die Stellungnahme selbst ändert keine bestehenden Verkaufsregeln.

Fazit: neue Grundlage für die Diskussion um Menthol und Ice-Liquids

Mit seiner Stellungnahme vom Oktober 2026 bringt das BfR neue wissenschaftliche Grundlagen in die Diskussion um Kühlstoffe in E-Zigaretten ein. Statt ausschließlich über ein pauschales Verbot zu sprechen, können künftig auch konkrete Höchstmengen einzelner Inhaltsstoffe diskutiert werden.

Allerdings bleiben wichtige Fragen offen. Vor allem fehlen belastbare Untersuchungen darüber, wie sich die Kühlstoffe beim langfristigen Einatmen auswirken. Zudem warnt das BfR davor, dass Hersteller auf schlechter untersuchte Ersatzstoffe ausweichen könnten.

Für uns bleibt deshalb entscheidend, dass mögliche neue Regelungen auf nachvollziehbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, Jugendliche wirksam schützen und die Interessen erwachsener Dampfer berücksichtigen.

Ob Menthol und andere Kühlstoffe künftig verboten, begrenzt oder weiterhin unverändert zugelassen werden, ist mit dieser Stellungnahme noch nicht entschieden.

FAQ: häufige Fragen zu Menthol und Kühlstoffen in E-Zigaretten

Wird Menthol in E-Zigaretten jetzt doch nicht verboten?

Das ist weiterhin offen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat Höchstmengen für Menthol und andere Kühlstoffe vorgeschlagen. Damit ist aber weder ein Verbot beschlossen noch aufgehoben. Die Entscheidung über mögliche gesetzliche Regelungen liegt bei der Politik.

Welche Kühlstoffe könnten von neuen Grenzwerten betroffen sein?

Das BfR hat insgesamt elf Kühlstoffe untersucht. Dazu gehören Menthol, Eucalyptol sowie synthetische Stoffe wie WS-3, WS-5 und WS-23. Sie sorgen für den kühlenden Effekt in vielen Menthol- und Ice-Liquids. Die vorgeschlagenen Höchstmengen unterscheiden sich je nach Stoff erheblich.

Sind Menthol und andere Kühlstoffe beim Dampfen gesundheitsschädlich?

Die gesundheitlichen Risiken lassen sich derzeit nicht abschließend beurteilen. Vor allem fehlen aussagekräftige Langzeitstudien zur Wirkung beim Einatmen. Auch mögliche Auswirkungen auf die Atemwege und die Lunge sind noch nicht ausreichend erforscht. Die vom BfR vorgeschlagenen Höchstmengen bedeuten deshalb nicht, dass die Stoffe gesundheitlich unbedenklich sind.

Werden ELFA Pods und ELFLIQ mit Ice-Geschmack weiterhin erhältlich sein?

Die neue BfR-Stellungnahme ändert zunächst nichts an der Verfügbarkeit dieser Produkte. Sollten künftig gesetzliche Höchstmengen eingeführt werden, könnte das Auswirkungen auf die Rezepturen einzelner Liquids und Pods haben. Ob und welche Produkte betroffen wären, hängt von den enthaltenen Kühlstoffen und deren Konzentration ab.

Wann könnten neue Grenzwerte für Kühlstoffe in Kraft treten?

Einen konkreten Termin gibt es aufgrund der BfR-Stellungnahme nicht. Zunächst müsste der Gesetzgeber entscheiden, ob er die vorgeschlagenen Höchstmengen aufgreift und entsprechende Regelungen verabschiedet. Bis dahin gelten die bisherigen gesetzlichen Vorgaben für E-Zigaretten und Liquids.

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